seit 2022

Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen (VWJ)

Die Vereinigung ist ein breit angelegter Berufsverband, der 2021 gegründet wurde. Die Mitglieder der Vereinigung sind Alumni und Studierende eines wirtschaftsrechtlichen Studiengangs mit Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.) oder Master of Laws (LL.M.). In einer stetig fortschreitenden Welt befindet sich diese Berufsgruppe, bestehend aus angehenden und etablierten Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen, vor bekannten Herausforderungen aber auch einer Vielzahl neuer Chancen.

Studierende, Legal Counsels, Geschäftsführer:innen – unsere Mitgliedschaft spiegelt die gesamte Bandbreite des Berufsbildes wider.

>200

Ordentliche Mitglieder mit einem LL.B. oder LL.M. Abschluss

>100

Studentische Mitglieder in einem wirtschaftsrechtlichen Studiengang

Werde jetzt Mitglied.

Ob als ordentliches Mitglied mit einem LL.B. oder LL.M.-Abschluss, oder als studentisches Mitglied mit einer Immatrikulationsbescheinigung eines wirtschaftsrechtlichen Studiengangs oder als Fördermitglied mit individueller Unterstützung.

Zum Online Antrag

01
Netzwerk

Die Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen sorgt für ein starkes Netzwerk bestehend aus Berufstätigen sowie Studierenden von Universitäten und Hochschulen.

Bring dich ein und lerne neue Leute kennen, um dein Netzwerk zu stärken. Mit einem starken Netzwerk eröffnen sich neue Entwicklungsmöglichkeiten für dich.

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02
Weiterbildung

Sich stetig verändernde Gegebenheiten erfordern neues Wissen und Fähigkeiten. Diese wollen wir vermitteln - durch unser Netzwerk, Externe Experten und natürlich dich.

Neben unserer Vortragsreihe "Present Your"  erhältst du durch uns organisierte  Fortbildungen spannendes Fachwissen zu verschiedensten Themen.

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03
Interessensvertretung

Alle Wirtschaftsjuristinnen und -juristen besitzen eine Stimme. Wir sind der Überzeugung, dass diese gehört werden sollte.

Die VWJ bündelt die verschiedenen Interessen von Wirtschaftsjuristinnen und -juristen, um diese in Politik und Gesellschaft zu vertreten.

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Unser Zertifikatslehrgang: VWJ x Legal Tech.

Legal Tech verändert die juristische Arbeitswelt – sei dabei und sichere dir dein Zertifikat! 

Du möchtest wissen, wie digitale Tools und Künstliche Intelligenz die Arbeit von Wirtschaftsjurist:innen verändern? Dann ist unser neuer Zertifikatslehrgang genau das Richtige für dich! 

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Unsere monatlichen Vorträge.

Im Rahmen unserer Vortragsreihe "Present Your" kannst du verschiedene Themen entdecken und dich mit anderen austauschen. Wir veranstalten Vorträge mit spannenden Vortragenden über Erfahrungen, aktuelle Sachverhalte und viele weitere Themen rund um das Themengebiet Wirtschaftsrecht.

Dabei sind keine Grenzen gesetzt!

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Unser jährliches Mentoring.

Junge Wirtschaftsjuristinnen und -juristen sowie Studierende brauchen Mentorinnen und Mentoren, um sich auszutauschen und für die Praxis vorzubereiten. Dabei steht sowohl die fachliche Ausrichtung als auch der persönliche Austausch im Vordergrund.


Sei also dabei und bilde die nächste Generation von Wirtschaftsjuristinnen und -juristen aus.

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Unsere Partner.

Unser Blog.

von Dominik Meinshausen 3. November 2025
Bayerns Reformvorstoß zur Rechtsberatung durch Versicherungen – Chance für Wirtschaftsjuristinnen und -juristen. Der Freistaat Bayern hat einen Vorstoß zur Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) eingebracht, der darauf abzielt, Rechtsschutzversicherern künftig die außergerichtliche Rechtsberatung ihrer Kunden zu ermöglichen. Dieser Vorschlag soll auf der nächsten Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) diskutiert werden und hat bereits im Vorfeld kontroverse Reaktionen ausgelöst. Ziel der Initiative ist es, die (berufs-)rechtlichen Rahmenbedingungen so zu verändern, dass Versicherungen nicht nur die Kosten für anwaltliche Leistungen übernehmen, sondern auch selbst beratend tätig werden dürfen. Befürworter argumentieren, dass dies den Zugang zum Recht erleichtern und die Effizienz im Umgang mit rechtlichen Anliegen verbessern könnte. Kritiker hingegen warnen vor einer Aushöhlung des anwaltlichen Beratungsmonopols und sehen die Gefahr von Interessenkonflikten - man denke an § 5 RDG - , insbesondere wenn Versicherer gleichzeitig Beratung und Kostenkontrolle übernehmen. Die Debatte zeigt wieder einmal, dass die Grenze zwischen dem klassischen anwaltlichen Berufsbild und neuen nichtanwaltlichen Rechtsdienstleistern im rechtspolitischen Fluss ist. Für Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen mit einem LL.B. oder LL.M. könnte der bayerische Vorschlag weitreichende Folgen haben. So ergeben sich neue Tätigkeitsfelder und großer Beratungsbedarf in Versicherungen. Bereits jetzt schon sind eine Vielzahl der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen und dementsprechend auch einige VWJ-Mitglieder in Rechtsschutzversicherungen im Rahmen von reinen Inhouse-Tätigkeiten tätig. Die interne Beratung beschränkt sich etwa auf (versicherungs-)vertragsrechtliche, datenschutzrechtliche, arbeitsrechtliche und regulatorische Fragen - ähnlich wie bei Inhouse-Tätigkeiten in anderen Branchen. Wirtschaftsjuristinnen und -juristen dürfen zwar in Unternehmen tätig sein und dort rechtlich beraten, aber nicht im Außenverhältnis gegenüber Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn es sich um eine Rechtsdienstleistung im Sinne des RDG handelt - genau hier setzt der bayerische Reformvorschlag an. Um den Vorschlag umzusetzen, müsste das RDG so angepasst werden, dass Versicherungen als Rechtsdienstleister zur Rechtsberatung gegenüber Rechtssuchenden befugt wären. Rechtsschutzversicherer könnten in den Kreis der registrierungspflichtigen Rechtsdienstleister des § 10 RDG aufgenommen werden. Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen könnten dann nicht nur intern, sondern zumindest indirekt auch extern, kundengerichtet rechtsberatend tätig sein beispielsweise bei der Erstberatung im Schadensfall oder bei der Einschätzung der rechtlichen Erfolgsaussichten. Die VWJ befürwortet die Initiative, da diese die Attraktivität des LL.B./LL.M.-Studiums erhöht, für unsere Berufsgruppe neue Tätigkeitsfelder eröffnet in denen die wirtschaftsjuristische Expertise eingesetzt und dadurch der Zugang zum Recht für Verbraucherinnen und Verbraucher weiter erleichtert werden kann.
von Martin Lager 8. November 2024
Gemeinsame Presseerklärung vom Deutschen Anwaltverein (DAV), der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Richterbund (DRB), dem Deutschen Juristinnenbund (djb), dem Deutschen Juristentag (djt), der Neuen Richtervereinigung (NRV), dem Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein (RAV) und der Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen (VWJ). Den Rechtsstaat auch in der Krise bewahren: Unabhängigkeit des Bundesverfassungsgerichts stärken Berlin. Nach dem Bruch der Ampelkoalition werden auch zahlreiche rechtspolitische Vorhaben nicht mehr umgesetzt. Die geplante Grundgesetzänderung zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts ist aber von so herausragender Bedeutung für den Rechtsstaat, dass alle demokratischen Parteien sich dafür einsetzen müssen, die Reform noch vor den angestrebten Neuwahlen zu beschließen. Die Verbände fordern, das in erster Lesung bereits konsentierte und überparteiliche Projekt jetzt zügig abzuschließen. Den demokratischen Parteien im Bundestag ist es gelungen, gemeinsam ein gutes Konzept zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts vorzulegen. Jetzt gilt es, die erarbeiteten Gesetzesentwürfe zur besseren Absicherung des Gerichts schnellstmöglich zu verabschieden. Das gehört zu den vordringlichsten Aufgaben bis zum Jahresende. Es darf nicht sein, dass das Erreichte wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode doch noch scheitert. Es wäre unverantwortlich, wenn ein besserer Schutz des Karlsruher Gerichts vor gezielten Eingriffen oder Blockaden am parteipolitischen Streit über die Wirtschafts- und Finanzpolitik in der Ampel scheitern würde. Wir appellieren daher dringend an alle demokratischen Fraktionen im Bundestag: Beschließen Sie jetzt die notwendigen Änderungen des Grundgesetzes, um das Bundesverfassungsgericht als Bollwerk der Demokratie zu stärken.
von Martin Lager 7. Juli 2024
Nathalia Schomerus referierte am 27.02.2024 bei der VWJ im Rahmen der monatlichen Present Your-Vortragsreihe mit dem Titel „ Mit Vertragsklauseln chatten: Was kann generative KI im Rechtsbereich? “. Inhalt des Vortrags: Was meint eigentlich „semantische Suche“, „Vektorisierung“, „Annotierung“, „RAG“ oder „Halluzination“? Wie kann uns das bei der juristischen Arbeit unterstützen? Welche Entwicklungen sind schon abzusehen, welche eher nicht? Was sind technische und rechtliche Unwägbarkeiten? Und was haben Bagel und Chihuahuas mit der Zukunft des Rechtsmarktes zu tun? Diese und mehr Fragen wurden im Vortrag beantwortet.
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