Berufsstand

Unser Berufsstand

VWJ - Berufsstand

In der beruflichen Praxis ist die Trennung von rein wirtschaftlichen und juristischen Problemstellungen oft nicht möglich. Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen bringen dabei den Trend zum Ausdruck, dass das Recht nicht als ein von der Realität getrenntes System betrachtet werden darf, sondern sich in gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedürfnisse eingliedern muss. Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen können hierfür als interdisziplinäre Juristen zielorientierte Lösungen bieten in einer sich stetig entwickelnden Dienstleistungs- und Informationsgesellschaft. In wirtschaftsrechtsrelevanten Bereichen haben Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen oft eine passgenauere Ausbildung als Volljuristen. An der Vielzahl verschiedener wirtschaftsjuristischer Studiengänge lässt sich der gesellschaftliche Bedarf gut ablesen. 


Durch die Konzentration der Curricula auf wirtschaftsrelevante Rechtsgebiete wurde Platz geschaffen für Fremdsprachen und andere Zusatzqualifikationen wie Verhandlungsführung, Kommunikation oder Mediation. Softskills werden damit oft stärker berücksichtigt als in der volljuristischen Ausbildung. Statt einer breiten juristischen Tiefenausbildung erhalten Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen eine interdisziplinäre, spezialisierte Qualifizierung, die näher am Bedarf des Marktes ist. Die Absolventinnen und Absolventen sind in Industrie-, Handels, und Dienstleistungsunternehmen tätig, in Verbänden und Kammern sowie in der Wissenschaft und Bildung. Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen sind auch in wirtschaftswissenschaftlichen Berufsfeldern ohne direkte juristische Verbindung tätig, ebenso vermehrt auch in originär juristischen Berufsfeldern wie Kanzleien. Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen haben allerdings keinen direkten Zugang zum Anwaltsberuf. In der Praxis ist die Rechts- und Wirtschaftsberatung allerdings nicht trennbar. In einem zunehmend liberalisierten Rechtsberatungsmarkt sieht sich die Vereinigung der Wirtschaftsjuristinnen und -juristen in der Pflicht unter anderem für die gemeinsame Vertretung der berufspolitischen Interessen seiner Mitglieder einzusetzen. 

Share by: