Akademische Ausbildung

Akademische Ausbildung

Die akademische Ausbildung von Wirtschaftsjuristinnen und Wirtschaftsjuristen 


Unter dem Begriff „Wirtschaftsjurist/in“ verstehen wir Juristinnen bzw. Juristen, die ein interdisziplinäres Studium aus juristischen und ökonomischen Inhalten absolviert haben. Die Absolventen erhalten in der Regel die international anerkannten Abschlüsse des Bachelor of Laws (LL.B.) und Master of Laws (LL.M.) ohne zwingend ein examinierter Volljurist mit Befähigung zum Richteramt zu sein. 

 

Der Studiengang Wirtschaftsrecht, teilweise auch UnternehmensrechtBusiness Law oder Recht im Unternehmen genannt, hat sich seit seinen Anfängen in den 90er Jahren an den deutschen Hochschulen und Universitäten mittlerweile etabliert. Der Fokus liegt dabei auf betrieblichen Sachverhalten mit einem hohen Anteil an Rechtsproblemen, beispielsweise im Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerrecht, Arbeitsrecht, Insolvenzrecht, Vertragsrecht, Compliance, Gewerblichen Rechtsschutz, Wettbewerbs- und Kartellrecht sowie dem IT-und Datenschutzrecht. Neben rechtlichen Inhalten werden die dazugehörigen Zusammenhänge aus der Betriebs- und Volkswirtschaft, beispielsweise bestehend aus Finanzbuchführung, Personalmanagement, Marketing und Corporate Governance, gelehrt. 

 

Die ersten Studienangebote starteten zum WS 1993/1994 und so entstand neben der klassischen Volljuristenausbildung eine neue, moderne Ausbildungsform als Alternativmodell. Die von den Hochschulen entwickelten Studienangebote wurden später von vielen Universitäten übernommen, worin sich deren inhaltliche Anerkennung ausdrückt. In den letzten 30 Jahren hat sich die juristische Ausbildungslandschaft nachhaltig diversifiziert. Die wirtschaftsjuristischen Studiengänge, die an mittlerweile über 70 Hochschulen und Universitäten gelehrt werden, sind inhaltlich unterschiedlich ausgestaltet durch verschiedene Schwerpunktsetzungen. 


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